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BVerfG, 14.04.2015 - 1 BvR 1907/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Unterlassen einer Stellungnahme gemäß § 522 Absatz 2 Satz 2 ZPO
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 90 Abs 2 BVerfGG, § 522 Abs 2 S 2 ZPO
Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Unterlassen einer Stellungnahme gem § 522 Abs 2 S 2 ZPO
- Wolters Kluwer
Beachtung des Grundsatzes der Subsidiarität bei der Annahme einer Verfassungsbeschwerde
- rewis.io
Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Unterlassen einer Stellungnahme gem § 522 Abs 2 S 2 ZPO
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVerfGG § 93d Abs. 1 S. 3
Beachtung des Grundsatzes der Subsidiarität bei der Annahme einer Verfassungsbeschwerde - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Main, 06.11.2012 - 30 C 566/12
- LG Frankfurt/Main, 22.02.2013 - 1 S 268/12
- LG Frankfurt/Main, 04.04.2013 - 1 S 268/12
- BVerfG, 14.04.2015 - 1 BvR 1907/13
Wird zitiert von ... (2)
- VerfGH Bayern, 09.09.2020 - 75-VI-19
Nachweis der Einhaltung des Subsidiaritätsgrundsatzes - Unzulässigkeit einer …
b) Gleiches gilt auch mit Blick darauf, dass der Beschwerdeführer es unterlassen hat, seine Gegenerklärung zum Hinweis des Oberlandesgerichts vom 15. April 2019 im Verfassungsbeschwerdeverfahren vorzulegen oder ihrem wesentlichen Inhalt nach wiederzugeben, da auch anhand dieser zu prüfen gewesen wäre, ob der Beschwerdeführer den Vorgaben des Subsidiaritätsprinzips genügt hat (vgl. BVerfG vom 14.4.2015 - 1 BvR 1907/13 - juris Rn. 1). - VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.10.2020 - VerfGH 124/20
Verfassungsbeschwerde gegen die Abweisung einer wegen Verletzung des …
Indem er zu dem gemäß § 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO ergangenen Hinweisbeschluss des Landgerichts trotz der ihm hierfür gewährten mehrwöchigen Frist keine Stellungnahme abgegeben hat, hat der Beschwerdeführer jedoch nicht alle ihm zumutbaren Mittel ergriffen, um seine Rechte vor den Fachgerichten geltend zu machen und die nunmehr geltend gemachte Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 14. April 2015 - 1 BvR 1907/13 -, juris, Rn. 1…, vom 8. September 2004 - 1 BvR 428/04 -, juris, Rn. 6, …und vom 5. Mai 2003 - 1 BvR 2357/02 -, NJW 2003, 2738, 2739 = juris, Rn. 8).