Rechtsprechung
   BVerfG, 14.04.2015 - 1 BvR 1907/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,9227
BVerfG, 14.04.2015 - 1 BvR 1907/13 (https://dejure.org/2015,9227)
BVerfG, Entscheidung vom 14.04.2015 - 1 BvR 1907/13 (https://dejure.org/2015,9227)
BVerfG, Entscheidung vom 14. April 2015 - 1 BvR 1907/13 (https://dejure.org/2015,9227)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,9227) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Beachtung des Grundsatzes der Subsidiarität bei der Annahme einer Verfassungsbeschwerde

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Unterlassen einer Stellungnahme gem § 522 Abs 2 S 2 ZPO

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 93d Abs. 1 S. 3
    Beachtung des Grundsatzes der Subsidiarität bei der Annahme einer Verfassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • VerfGH Bayern, 09.09.2020 - 75-VI-19

    Nachweis der Einhaltung des Subsidiaritätsgrundsatzes - Unzulässigkeit einer

    b) Gleiches gilt auch mit Blick darauf, dass der Beschwerdeführer es unterlassen hat, seine Gegenerklärung zum Hinweis des Oberlandesgerichts vom 15. April 2019 im Verfassungsbeschwerdeverfahren vorzulegen oder ihrem wesentlichen Inhalt nach wiederzugeben, da auch anhand dieser zu prüfen gewesen wäre, ob der Beschwerdeführer den Vorgaben des Subsidiaritätsprinzips genügt hat (vgl. BVerfG vom 14.4.2015 - 1 BvR 1907/13 - juris Rn. 1).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.10.2020 - VerfGH 124/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Abweisung einer wegen Verletzung des

    Indem er zu dem gemäß § 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO ergangenen Hinweisbeschluss des Landgerichts trotz der ihm hierfür gewährten mehrwöchigen Frist keine Stellungnahme abgegeben hat, hat der Beschwerdeführer jedoch nicht alle ihm zumutbaren Mittel ergriffen, um seine Rechte vor den Fachgerichten geltend zu machen und die nunmehr geltend gemachte Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 14. April 2015 - 1 BvR 1907/13 -, juris, Rn. 1, vom 8. September 2004 - 1 BvR 428/04 -, juris, Rn. 6, und vom 5. Mai 2003 - 1 BvR 2357/02 -, NJW 2003, 2738, 2739 = juris, Rn. 8).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht